EBB begrüßt Denkmalschutz für die Zeche Helene Amalie

Industrie-historische Bedeutung des ehemaligen Bergwerkes muss erhalten bleiben

„Der Bergbau hat im Ruhrgebiet eine über Jahrhunderte lange Tradition und ist auch heute noch eng mit dem wirtschaftlichen Aufschwung unserer Region und der Stadt Essen verbunden. Insofern können wir den Antrag des Amtes für Denkmalpflege, einen Teil der Übertageanlage der ehemaligen Schachtanlage der Vereinigten Zeche & Helene-Amalie unter Denkmalschutz zu stellen, nur uneingeschränkt unterstützen“, beschreibt Robert Bosch, sachverständiger Bürger nach dem Denkmalschutzgesetz, die Haltung des Essener Bürger Bündnisses. „Wir freuen uns, dass die Untere Denkmalbehörde die Denkmaleigenschaft dieses industrie-historisch wertvollen Objektes bestätigt hat und werden uns morgen in der Bezirksvertretung I ebenso wie im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planen und Bauen mit Nachdruck für die Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Essen einsetzen“, so Bosch weiter.

Die geschichtsträchtige Bedeutung des Bergwerkes unterstreicht Bosch, der auch das wertvolle architekturhistorische Zeugnis der Gebäude hervorhebt, mit folgenden Zahlen. Seit Beginn des ersten Kohleabbaus im Jahr 1844 entwickelte sich Anlage durch ständige Erweiterung der untertägigen Abbaugebiete und fortlaufende technische Erneuerungen sowie durch erfolgreiche Rationalisierungsmaßnahmen zu einer der größten Zechen des Ruhrgebietes: Im Jahr 1927 wurde erstmals die Marke von einer Million Tonnen überschritten. Im Jahr 1935 wurden mit 3770 Beschäftigten rund 1,54 Millionen Tonnen Steinkohle gefördert.

Robert Bosch, sachverständiger Bürger nach dem Denkmalschutzgesetz

Robert Bosch, sachverständiger Bürger nach dem Denkmalschutzgesetz