Nach Auffassung des EBB ist die von der Stadt Essen gemeinsam mit dem VRR bis zum Jahr 2042 beabsichtigte Direktvergabe der ÖPNV-Leistungen an die Ruhrbahn GmbH noch lange nicht in trockenen Tüchern. Wenn das OLG Düsseldorf in dem anhängigen Rechtsstreit erst am 11. September 2019 die mündlichen Verhandlungen aufnehmen will, deutet das auf eine längere juristische Auseinandersetzung hin, lautet die Einschätzung des verkehrspolitischen EBB-Sprechers Hubert Gleixner.
Das EBB habe der Direktvergabe an die Ruhrbahn mit einer Laufzeit von 22,5 Jahren stets kritisch gegenüber gestanden.
„Zum einen haben wir den wettbewerblichen Aspekt vermisst, der in der heutigen Zeit eigentlich selbstverständlich sein sollte. Zum anderen sehen wir die mit der Direktvergabe verbundene Vorgabe des Europarechts, wonach die Stadt Essen über die Ruhrbahn eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausüben muss, nach wie vor als nicht erfüllt an“,
konkretisiert Gleixner die Position des EBB. Neben dieser Frage gelte es außerdem zu klären, ob die umstrittene Beteiligung des VRR rechtmäßig ist. Nach Gleixners Einschätzung reiche die Dienstleistungsfunktion des VRR nicht so weit, dass dieser bei der Direktvergabe als offizielle Vergabestelle gegenüber der EU auftreten könne.
Die von der Essener Verwaltung zur Aufrechterhaltung des Nahverkehrsangebotes ab dem 01.01.2020 ins Spiel gebrachte Notvergabe (für den Fall, dass das OLG die Direktvergabe in der vorgesehenen Form untersagt oder das Nachprüfungsverfahren zum Jahresende noch nicht abgeschlossen ist) ist, so Gleixner weiter, nach der maßgeblichen EU-Verordnung allerdings auf maximal zwei Jahre begrenzt. Gleixner, der sich zum Ausgang des Gerichtsverfahrens mit einer Prognose zurückhält, kann der Notvergabe neben der Sicherstellung der Verkehrsbedienung auch noch etwas zusätzlich Positives abgewinnen.
Immerhin haben Stadt und Ruhrbahn dann noch ausreichend Zeit, sich konkret und konstruktiv mit dem aktuellen Thema „Beseitigung der unterschiedlichen Spurbreiten im Straßenbahn- und Stadtbahnverkehr auseinanderzusetzen. Dieses Relikt aus dem vergangenen Jahrhundert hängt einem attraktiven Nahverkehrsangebot aus einem Guss schon Jahrzehnten wie ein Klotz am Bein. In Verbindung mit dem voraussichtlichen zeitlichen Aufschub bei der Direktvergabe und der mehr als deutlichen und mit einem erträglichen Finanzpolster ausgestatteten aktuellen Forderung der Landesregierung NRW, die Doppelspuren möglichst zeitnah zu beseitigen, sieht Gleixner aussichtsreiche Chancen, das gesamte Nahverkehrsangebot im Ruhrgebiet mit einem Schlag endlich den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gleichzustellen.
„Der Ball liegt nun eindeutig im Spielfeld der Verwaltung, der Ruhrbahn und der GroKo. Es wäre sträflich, ihn dort erneut einfach liegenzulassen. Eine solche Gelegenheit bekommen wir so schnell nicht wieder“,
unterstreicht Gleixner den dringenden Handlungsbedarf.

Hubert Gleixner

Hubert Gleixner, EBB

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